Konflikt der Eltern und gemeinsame elterliche Sorge
Keine gemeinsame Sorge bei nachhaltig gestörter Kommunikation Das OLG Brandenburg hat erneut festgehalten, dass die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ausscheidet, wenn das die schwerwiegende und nachhaltige Störung der Kommunikation zwischen den Eltern befürchten lässt, dass gemeinsam zu treffende Entscheidungen nicht möglich sein werden und das Kind dadurch erheblich belastet und so das Kindeswohl beeinträchtigt […]